Lebenshilfe Betreuungsverein spricht im Rechtsausschuss des Bundestages

Von Anna Petra Thomas

Seit zehn Jahren hat Wilfried Oellers für die CDU ein Bundestagsmandat. Seit Frühjahr 2018 ist er zudem der Beauftragte seiner Fraktion für die Teilhabe für Menschen mit Behinderung, in Kurzform der Teilhabe-Beauftragte seiner Fraktion. Am Anfang hat sich Oellers natürlich angeschaut, wie sein Vorgänger Uwe Schummer aus Viersen dieses Amt ausgefüllt hat. Inzwischen hat er sein eigenes Selbstbewusstsein in seinem Umgang damit entwickelt. Dabei setzt er zwar auch auf das Know-how vieler bundesweit tätiger Verbände in diesem Bereich, nicht minder jedoch auf die lokale Expertise aus seinem Heimatkreis vor Ort.

Jüngstes Beispiel dafür ist eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum CDU-Antrag, die Finanzierung sogenannter Betreuungsvereine und Berufsbetreuer zu verbessern. Zur Anhörung dieses Antrags, der ganz wesentlich von Oellers formuliert war, gelang es ihm erstmals, auch eine Expertin direkt aus seinem Wahlkreis nach Berlin zu holen. Anke Gebler-Bock, Leiterin des Lebenshilfe-Betreuungsvereins für den Kreis Heinsberg, konnte der Politik vor Ort aus erster Hand von den aktuellen Sorgen und Nöten eines Betreuungsvereins berichten. Auch in anderen sozialpolitischen Belangen, etwa beim Thema Assistenzhunde, das jetzt Eingang in das Teilhabe-Stärkungsgesetz gefunden hat, hat sich der Abgeordnete mit Assistenzhunde-Teams hier vor Ort intensiv beraten. Dass ein Experte aus der Region jetzt in einer Anhörung live dabei war, Rederecht hatte und von den Ausschussmitgliedern befragt werden konnte, ist jedoch ein Novum.

„Obwohl ich im familiären Kreis gar keinen Bezug zum Thema Behinderung habe, lebe ich mein Amt inzwischen jeden Tag mit immer größer werdender Überzeugung“, sagt Oellers. „In diesem Bereich kann man unmittelbar helfen, Kontakte herstellen, fürsprechen, sich in den gesetzgeberischen Prozess einbringen.“ Als es jetzt bei der Anhörung im Rechtsausschuss um den Antrag der CDU ging, die Finanzierung der Betreuungsvereine und der Berufsbetreuer zu verbessern, nutzte Oellers die im Sommer bei einem Besuch weiter intensivierten Kontakte zur Lebenshilfe Heinsberg. Dabei hatte er Anke Gebler-Bock kennengelernt und mit ihr die aktuelle Situation der Betreuungsvereine. Wie der von ihr geleitete Lebenshilfe-Betreuungsverein engagieren sich im Kreis Heinsberg insgesamt vier Vereine für alte Menschen oder für Menschen mit einer Behinderung, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können.

Obwohl das neue Betreuungsgesetz, in Kraft getreten zu Jahresbeginn, die Position dieser Vereine noch gestärkt habe, hätten diese aufgrund der Inflation aktuell große finanzielle Probleme, zudem eine höhere Belastung durch mehr von ihnen geforderte Bürokratie, so Oellers. Nicht zuletzt verschlechtere auch das neu eingeführte Bürgergeld die Situation von Berufsbetreuern. Durch die Anhebung des sogenannten Schonvermögens würden mehr betreute Menschen als mittellos gelten, was wiederum eine geringere Vergütung für den Betreuenden bedeute.

Anke Gebler-Bock und Wilfried Oellers sprechen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages. Foto: Anna Petra Thomas

Auch Verbände wie der Bundesverband der Berufsbetreuer habe natürlich eine große Expertise, wenn es in eine solche Anhörung gehe, fährt er fort. Die Informationen von der Basis aus Heinsberg sei da aber eine gute Ergänzung. „Was Experten sagen, die direkt vor Ort Menschen betreuen wie Anke Gebler-Bock, kommt an“, so das Resümee von Oellers nach dieser ersten Anhörung dieser Art. „Das wird im politischen Prozess gehört.“

Aufgeregt sei sie schon gewesen, erinnert sich die Leiterin des Vereins, die seit vier Jahren in diesem Amt tätig ist. 70 Mitglieder habe der Verein, Ehrenamtler aus dem direkten familiären Umfeld oft psychisch kranker oder alter Menschen mit Demenz. „Aber ich habe sofort Ja gesagt. Das war doch eine Riesenchance“, freut sie sich über die Anfrage von Oellers.

Es sei gelungen, den Ausschussmitgliedern zu verdeutlichen, dass die Problematik auch über die prekäre finanzielle Situation der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer hinaus gehe, sagt sie. Es gebe Anforderungen an die Betreuer, die derzeit gar nicht in der Vergütung berücksichtigt seien. „Und es darf nicht sein, dass die Betreuung künftig aufgrund dessen qualitativ leiden muss.“ Die vom Justizministerium für Ende 2024 geplante Prüfung, ob die Fallpauschalen angemessen seien, könne nicht abgewartet werden, betont Oellers. Bis dahin würden allein aufgrund finanzieller Probleme viele Strukturen einfach wegbrechen, Vereine aufgelöst werden. „Und die sind dann gar nicht so schnell wieder aufzubauen und müssen vom Staat und den zuständigen Behörden übernommen werden.“ So hofft er, dass auch das Wort von Anke Gebler-Bock im Ausschuss zu einer schnellen Verbesserung der finanziellen Lage der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer führt.

Hier geht es zum Lebenshilfe Betreuungsverein für den Kreis Heinsberg e.V.